Algemene verkoopvoorwaarden


Artikel 1 : Anwendung

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge sowie für die Erbringung von Nebenleistungen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages oder der Bestellung bestätigt der Käufer ausdrücklich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und diese zu akzeptieren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, auch mündliche, die im Rahmen von Geschäftsbeziehungen nach einer ersten Bestellung abgeschlossen werden.

1.2 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, unter Ausschluss der Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen des Käufers, soweit wir sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

Artikel 2 : Angebot und Bestellung

2.1. Sofern in unseren Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, haben unsere Angebote eine Gültigkeit von einem Monat.

2.2. Jede Bestellung, der kein schriftliches Angebot von uns vorausgeht, ist für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich angenommen haben.

2.3. Unsere Mitarbeiter oder Vertreter haben keine Vertretungsbefugnis. Die von ihnen ausgehandelten Verkäufe werden daher erst nach dem Versenden unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.

2.4. Sofern wir in unserem Angebot nichts anderes schriftlich festgelegt haben, behalten wir uns das Recht vor, das Angebot zu ändern, solange es von der anderen Vertragspartei nicht schriftlich angenommen wurde, insbesondere im Falle einer Erhöhung der Preise für Rohstoffe oder Transport, der Sozialversicherungsbeiträge und/oder der Lohnkosten während der Gültigkeitsdauer des Angebots sowie einer neuen Besteuerung gemäß der geltenden Gesetzgebung. Unter keinen Umständen können wir für Änderungen des Angebots haftbar gemacht werden.

Artikel 3 : Preis

3.1. Unsere Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich Mehrwertsteuer. Jede Erhöhung der Mehrwertsteuer oder jede neue Steuer, die zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem der Lieferung erhoben wird, ist vom Käufer zu tragen.

3.2. Sofern in unseren Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten unsere Preise für die Lieferung ab Werk. Wenn wir den Transport oder dessen Organisation übernehmen, stellen wir dem Käufer die Transportkosten in Rechnung.

3.3. Unsere Preise gelten nur für die Lieferung von Baumaterialien, unter Ausschluss aller sonstigen Leistungen, insbesondere für die Aufstellung und Montage. Werden diese vom Käufer beauftragt, werden sie zusätzlich zu dem in unseren Besonderen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Preis in Rechnung gestellt.

Artikel 4 : Zahlung - Anzahlung - Verzugszinsen und Entschädigung

4.1. Unsere Rechnungen sind spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum an unserem Hauptsitz zahlbar.

Es gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

  • Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 30% fällig;
  • Der Restbetrag ist bei Lieferung fällig. Im Falle der Nichtzahlung bei Lieferung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware zurückzuhalten, wobei die Transportkosten vom Käufer zu tragen sind.

4.2. Alle Reklamationen hinsichtlich unserer Rechnungen sind spätestens 15 Kalendertage nach Erhalt schriftlich an uns zu richten.  Andernfalls ist die Rechnung durch den Käufer nicht mehr anfechtbar.

Reklamationen entbinden den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen und der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er auf das Recht verzichtet, gegenüber dem Verkäufer die Einrede der Nichterfüllung aus welchem Grund auch immer geltend zu machen, auch nicht bei aufeinanderfolgenden Verträgen.

4.3. Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag werden alle Rechnungen des Käufers sofort zur Zahlung fällig.

4.4. Für jede bis zum Fälligkeitsdatum noch nicht bezahlte Rechnung werden automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat fällig.

4.5. Darüber hinaus wird jede bis zum Fälligkeitsdatum noch nicht bezahlte Rechnung ohne vorherige Inverzugsetzung automatisch um eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10% (bzw. einen Mindestbetrag von 75 €) des ausstehenden Betrages als Schadensersatz erhöht.

Artikel 5 : Lieferbedingungen

5.1. Sofern in unseren Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, erfolgen unsere Lieferungen an unseren in Ziffer 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Standorten.

5.2. Die Risiken gehen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte unser Haus verlassen, auf den Käufer über.

5.3. Der Käufer hat die verkauften Materialien bei uns spätestens innerhalb von acht Kalendertagen nach Absendung einer Mitteilung, dass sie abholbereit sind, abzunehmen. Wird die Lieferfrist auf einseitigen Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat verlängert oder verschoben, kann der Verkäufer zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen eine weitere Anzahlung verlangen.

5.4. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, auf der Bestellung anzugeben, ob die Materialien mit einem Stapler transportiert werden müssen. Die Kosten für den Stapler gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 6 : Lieferfrist

Die im Kaufvertrag vorgesehenen Fristen sind unverbindliche Angaben und richten sich nach den üblichen Lieferzeiten unserer Lieferanten. Sie begründen keine Verpflichtung unsererseits. Unter keinen Umständen können wir für etwaige Lieferverzögerungen haftbar gemacht werden.

Artikel 7 : Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Materialien bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und der Nebenforderungen (etwaige Kosten, Zinsen und Vertragsstrafen) vor. Folglich verzichtet der Käufer – unter Androhung einer strafrechtlichen Verfolgung gemäß Artikel 491 des Strafgesetzbuches – ausdrücklich darauf, die vertragsgegenständlichen Waren zu verkaufen, abzutreten, zu verpfänden und generell zu veräußern, bevor sein Konto bereinigt wurde.

Artikel 8 : Annahme

Die Baumaterialien gelten spätestens fünf Kalendertage nach Lieferung als vom Käufer angenommen, es sei denn, er teilt uns vor Ablauf dieser Frist eine konkrete und detaillierte Reklamation per Einschreiben mit. Die Annahme erstreckt sich auf alle offensichtlichen Mängel, d.h. auf alle Mängel, die der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb von fünf Kalendertagen nach Lieferung durch sorgfältige und ernsthafte Prüfung feststellen konnte.

Artikel 9 : Gewährleistung

9.1. Für die von uns verkauften Geräte geben wir für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Lieferung eine Gewährleistung für versteckte Mängel unter den folgenden Bedingungen:

9.2. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die sich aus unserer Arbeit ergeben können, insbesondere nicht auf Mängel oder Konstruktionsfehler an den Rohstoffen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur oder den kostenlosen Austausch von Teilen, die von unseren Technikern bestimmt wurden. Unter keinen Umständen handelt es sich um eine Entschädigung, und die Kosten für Demontage, Verpackung, Transport und Austausch sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Käufers. Die Gewährleistung gilt auch nicht bei Schäden, die infolge der Bedienung, Wartung, des unsachgemäßen Gebrauchs oder der unsachgemäßen Aufstellung durch unternehmensfremde Personen entstehen. Die Gewährleistung erlischt, wenn nach der Lieferung andere Teile hinzugefügt, entfernt oder verändert wurden.

9.3. Um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer uns jede Reklamation wegen versteckter Mängel innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat, nachdem er die Mängel festgestellt hat oder normalerweise hätte feststellen müssen, per Einschreiben mitteilen.

Artikel 10 : Haftungsbeschränkung

Ab dem Zeitpunkt der Lieferung übernehmen wir keine weitere Haftung als die in Artikel 8 und 9 vorgesehene. Wir sind daher zu keiner Schadensersatzleistung verpflichtet wegen Unfällen mit Personenschaden, Schäden an von den Materialien getrennten Gegenständen, entgangenem Gewinn oder sonstigen Schäden, die sich direkt oder indirekt aus Mängeln an den Materialien ergeben.

Artikel 11 : Auflösung des Kaufvertrags - Höhere Gewalt

Wir sind berechtigt, den Kaufvertrag von Rechts wegen durch Benachrichtigung des Käufers per Einschreiben aufzulösen, wenn der Käufer eine seiner vertraglichen Verpflichtungen schwerwiegend verletzt, insbesondere wenn er die Materialien nicht innerhalb der in Artikel 5.3 gesetzten Frist abnimmt, wenn er mit der Zahlung einer Rechnung für mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist oder wenn davon auszugehen ist oder wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass er einer seiner Hauptverpflichtungen nicht nachkommt, und zwar noch vor Fälligkeit dieser Verpflichtung. Außer in Fällen höherer Gewalt ist der Käufer bei einem Verkauf, der vom Käufer oder wegen ihm storniert oder aufgelöst wird, verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu zahlen.

Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien kann für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung auf ein unvorhergesehenes Ereignis oder auf das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt zurückzuführen ist wie insbesondere auf Überschwemmung, Brand, Sturm, Rohstoffmangel, Streik der öffentlichen Transportdienste, teilweise oder gänzlicher Streik oder Aussperrung. Die von diesen Ereignissen betroffene Vertragspartei hat die andere Partei so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Eintritt dieses Ereignisses zu informieren. Die Parteien vereinbaren, dass sie sich so bald wie möglich miteinander ins Benehmen setzen, um gemeinsam die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt festzulegen. Hält der Fall höherer Gewalt mehr als drei Monate an, können wir den Auftrag nicht erfüllen und erstatten dem Käufer gegebenenfalls die von ihm für den betreffenden Auftrag gezahlten Beträge.

Artikel 12 : Salvatorische Klausel

Wenn sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen als ungültig erweisen oder durch Anwendung eines Gesetzes, einer Vorschrift oder aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt wird oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

Artikel 13 : Nichtverzicht

Die Tatsache, dass eine der Vertragsparteien die Anwendung einer Klausel dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen weder dauerhaft noch vorübergehend verlangt hat, kann in keiner Weise als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus der genannten Klausel angesehen werden.

Artikel 14 : Überschriften

Im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung zwischen einer der Überschriften der Kapitel und einer der Klauseln gelten die Überschriften als inexistent.

Artikel 15 : Anwendbares Recht und Zuständigkeit

Diese Bedingungen unterliegen belgischem Recht. Bei Streitigkeiten sind allein die Gerichte des Gerichtsbezirks Verviers (Belgien) zuständig.

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