Allgemeine Mietbedingungen


Artikel 1: Anwendungsbereich

Die vorliegenden Bedingungen legen die allgemeinen Ausführungsklauseln und Regelungen fest, die zwischen der Gesellschaft RMS8, nachfolgend der VERMIETER genannt, und der Person gelten, die Geräte des VERMIETERS, nachfolgend der MIETER genannt, anmietet. Diese Allgemeinen Bedingungen haben Vorrang vor jedem anderen Dokument, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 2: Besondere Bedingungen

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 18 Jahre. Als Garantie für die Vertragserfüllung behält sich RMS8 die Möglichkeit vor, die Vermietung von der Vorlage bestimmter Dokumente abhängig zu machen (Identitätsausweis, Führerschein, Wohnsitznachweis) und/oder eine finanzielle Sicherheit zu verlangen (Kaution), deren Übergabe auf jede von RMS8 akzeptierte Weise erfolgen kann. RMS8 kann die Kaution jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung einziehen, unter der Bedingung, dass diese zurückgegeben wird, nachdem die RMS8 geschuldeten Beträge beglichen wurden und die Mietsache in dem Zustand zurückgegeben wurde, in dem sie überlassen wurde. Durch den Betrag der Sicherheitsleistung wird die finanzielle Haftung des MIETERS nicht beschränkt, der darüber hinaus in Anspruch genommen werden kann.

Artikel 3: Mietbeginn

Die Mietzeit beginnt am Tag der Bereitstellung des Mietgeräts und seines Zubehörs an den MIETER. Sie endet an dem Tag der vollständigen Rückgabe des Mietgeräts und seines Zubehörs an den VERMIETER. Diese Daten werden im Lieferschein verzeichnet.

Die voraussichtliche Mietdauer kann ab einem Anfangsdatum in jeder Zeiteinheit ausgedrückt werden. Die Verlängerung der Anmietung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von RSM8, sowohl was die Mietbedingungen als auch was den vereinbarten Preis betrifft, der angepasst werden kann.

Die Nutzung des Mietgeräts hat gemäß den besonderen Bedingungen des Mietvertrags zu erfolgen, während einer theoretischen täglichen Nutzungsdauer von 8 Stunden und mit der entsprechenden Sorgfalt.

Jede weitere Nutzung hat der MIETER dem VERMIETER anzuzeigen und kann einen Aufschlag des Mietpreises zur Folge haben.

Lehnt der MIETER den neuen Mietpreis ab, hat er das Gerät an dem ursprünglich vereinbarten Datum zurückzugeben.

Bei einer Nutzung von mehr als acht Stunden und soweit vertraglich nichts anderes festgelegt wurde, wird jede weitere Stunde mit 15% des Tagessatzes berechnet.

Artikel 4: Zustand des bereitgestellten Geräts

Der VERMIETER stellt dem MIETER das Gerät gemäß der geltenden Gesetzgebung zur Verfügung. Das Gerät, das Zubehör und alles, was eine normale Nutzung ermöglicht, werden dem MIETER in einem betriebssicheren Zustand zur Verfügung gestellt.

Die technische Dokumentation des Geräts wird dem MIETER auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Wird die Dokumentation nicht verlangt, bestätigt der MIETER die Kenntnis der Vorschriften über die Verwendung und Instandhaltung des Mietgeräts.

Auf Verlangen einer der Parteien kann ein gemeinsames Protokoll erstellt werden.

Falls aus diesem gemeinsamen Protokoll hervorgeht, dass das Gerät nicht bestimmungsgemäß verwendet werden kann, gilt dieses Gerät als nicht bestellungskonform.

Ist der MIETER bei der Lieferung nicht anwesend, hat dieser dem VERMIETER innerhalb von zwei Stunden nach Lieferung seine schriftlichen Vorbehalte, etwaige offensichtliche Mängel und/oder Nichtübereinstimmungen mit der Bestellung mitzuteilen.

Werden keine Vorbehalte angebracht oder wird kein gemeinsames Protokoll erstellt, gilt das Gerät als den vom MIETER vorgegebenen Anforderungen entsprechend und in betriebssicherem Zustand befindlich.

 

Artikel 5: Transport

Der Transport, das Ver- und Entladen des Geräts erfolgen unter der Verantwortung der Partei, die dies ausführt bzw. ausführen lässt, also der VERMIETER.

Der Gefahrenübergang erfolgt ab Übergabe der Mietsache an den MIETER.

Sofern keine gegenteilige vertragliche Vereinbarung besteht, ist der Ort für die Lieferung und Rücknahme des Geräts das Lager von RSM8 in ZI des Plenesses rue Waides, 9 in 4890 Thimister. Findet sich der MIETER nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am Ort der Lieferung ein, ist der VERMIETER berechtigt, ihm das Gerät nicht zu überlassen; die Transportkosten (Hin- und Rücktransport) und die Instandhaltungskosten obliegen gegebenenfalls dem MIETER.

 

Artikel 6: Nutzungsbedingungen

Der MIETER unternimmt bei den zuständigen Behörden alle erforderlichen Schritte, um die Genehmigungen für das Fahren des Mietgeräts auf der Baustelle und/oder das Abstellen auf öffentlichen Straßen zu erhalten. Er verpflichtet sich, das Gerät gemäß der geltenden Gesetzgebung in Bezug auf die Ausrüstung zu installieren und zu nutzen, insbesondere die Art des Bodens und Unterbodens, die Bestimmungen für den öffentlichen Raum und die Umweltbestimmungen.

Das Gerät darf nach eigenem Ermessen im Einklang mit den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen während einer theoretischen täglichen Nutzungsdauer von acht Stunden verwendet werden.

Während der gesamten Mietdauer kann der VERMIETER oder jede von ihm ernannte Person jederzeit eine Überprüfung in Bezug auf die Instandhaltung und Verwendung des Geräts vornehmen. Zu diesem Zweck ist dem VERMIETER während der Mietdauer Zugang zur Baustelle zu gewähren, ohne dass eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

Der MIETER hat sich zu vergewissern, dass sein Personal über die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt, wobei hier festgehalten wird, dass die Verwendung des Geräts ein vorheriges Training erfordert, dessen Inhalt dem MIETER bekannt ist.

Die Handbücher und Bedienungsanleitungen werden dem MIETER auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

Der MIETER hat Vorsichtsmaßnahmen gegen Diebstahl und Vandalismus zu treffen; dies stellt keine höhere Gewalt oder eine Freistellungsklausel von den Verpflichtungen dar, die dem MIETER obliegen.

Der Einsatz des Geräts in aggressiven Umgebungen, wie beispielsweise bei der Verarbeitung von Salz, Säure usw.... ist ohne die vorherige Zustimmung des VERMIETERS nicht gestattet.

Der MIETER hat den passenden Kraftstoff in der entsprechenden Qualität zu verwenden.

Der MIETER ist alleine verantwortlich für Zuwiderhandlungen, die von ihm selbst oder von seinen Bediensteten begangen werden und trägt deren strafrechtlichen, zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen. Der VERMIETER kann den Behörden ihn betreffende persönliche Informationen mitteilen.

Artikel 7: Instandhaltung und Reparaturen

Der MIETER führt regelmäßig sämtliche üblichen Wartungs-, Reinigungs-, Kontroll- und Nachfüllarbeiten (Schmierung, Kraftstoff, Öl, Frostschutzmittel, Druck und Zustand der Reifen, usw.) durch und verwendet dabei die vom MIETER empfohlenen Produkte. Der MIETER übernimmt die tägliche Reinigung nach dem Gebrauch, die Kontrolle der Filterkreise und das Aufladen der Batterien.

Der MIETER gewährt dem VERMIETER ausreichend Zeit, um in einem ihm zugänglichen Bereich diese Arbeiten vorzunehmen.

Sofern in den besonderen Bedingungen nichts anderes vereinbart wurde, ist die für die durch den VERMIETER durchzuführende Wartung des Geräts erforderliche Zeit integraler Bestandteil der Mietdauer wie oben festgelegt, es sei denn, diese Arbeiten dauern länger als 1 Stunde. In diesem Fall kann die Mietdauer durch einen Nachtrag geändert warden.

Der MIETER kann keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Gebrauchsunfähigkeit des Geräts oder der Folgen daraus erheben, falls Reparaturen aus welchem Grund auch immer erforderlich sind.

Im Falle eines Gebrauchsunfähigkeit des Geräts während der Mietdauer setzt der MIETER den VERMIETER schriftlich auf eine von ihm als geeignet erachtete Weise hierüber in Kenntnis.

Der MIETER als Verbraucher ist jedoch berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sobald das Gerät nicht binnen eines Werktages nach Mitteilung an den VERMIETER ersetzt wurde, es sei denn, in den besonderen Bedingungen wurde etwas anderes vereinbart.

Die Kündigung ist abhängig von der Rückgabe des Geräts in einwandfreiem Zustand.

Der MIETER darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des VERMIETERS keinerlei Reparaturen vornehmen. Im Falle einer Reparatur durch den VERMIETER unterlässt es der MIETER, das Gerät vor dem Eingriff des VERMIETERS zu nutzen.

Reparaturen im Falle einer übermäßigen Abnutzung oder eines Bruchs von Teilen infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung, eines Unfalls oder Fahrlässigkeit gegen zulasten des MIETERS.

Artikel 8: Haftung

Der MIETER bleibt in jedem Fall haftbar für das Gerät und wird gemäß Artikel 1915 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Code civil belge) zu dessen Verwahrer .

8.1. Versicherung

Der MIETER darf das Gerät zu keinem anderem als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch verwenden und darf nicht gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen. Er übernimmt die sachliche und rechtliche Verwahrung und haftet für Schäden, die durch das oder an dem Mietgerät verursacht wurden. Er kann jedoch nicht für Folgen versteckter Mängel haftbar gemacht werden, die dessen bestimmungsgemäße Verwendung unmöglich machen, sobald er den Nachweis besagter Mängel erbringt.

RMS8 übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden, die an jeglichen beförderten Waren entstehen oder vom Mieter oder Dritten an oder auf dem Gerät während der Mietdauer oder nach der Rückgabe des Geräts hinterlassen werden. Direkte oder indirekte Betriebsausfälle, gleich welcher Ursache, werden in keinem Fall von RMS8 übernommen.

Schädigung Dritter (zivilrechtliche Haftung).

Der MIETER haftet für Schäden, die während der Mietdauer durch das Gerät verursacht werden, und muss eine Betriebs- oder Familienhaftpflichtversicherung zur Deckung von Schäden abschließen, die durch das Gerät Dritten gegenüber entstehen.

Schäden am Mietgerät.

Der MIETER haftet für die Verwendung des Geräts und für Schäden, die an diesem entstehen. Er kommt für die finanziellen Folgen dieser Schäden auf. Bei gänzlichem Verlust wird der Referenzwert nach dem Kaufpreis des Geräts festgelegt. Er kann zur Deckung dieser Haftung selbst eine Versicherung abschließen.

Von jeglicher Garantie ausgeschlossen sind Reifenpannen, Schäden an den Rückspiegeln, Reifen, Rädern, optischen Elementen, Glasbruch, Schäden, die am Gerät während des Transports, der Befestigung, dem Verstauen, dem Ver- oder Entladen durch den Mieter oder beim Abschleppen entstehen.

Im Falle eines Haftungsausschlusses gegen sämtliche Folgen des Schadensereignisses zulasten des MIETERS und werden in voller Höhe berechnet. Bei gänzlichem Verlust wird eine Entschädigung entsprechend dem in Absatz 1 dieses Artikels angegeben Werts in Rechnung gestellt.

8.2. Meldung im Schadensfall

Bei einem Vorfall gleich welcher Art verpflichtet sich der MIETER, RMS8 sobald er davon Kenntnis erhält zu unterrichten und ihm seine schriftliche Schadensmeldung spätestens binnen 24 Stunden zu übermitteln. Dabei hat er das Datum, den Ort, die Umstände, die Ursachen und vermutlichen Folgen mitzuteilen, sowie Namen, Anschrift und Qualifikation des Gerätebedieners, der Opfer und der Zeugen, ob Bedienstete der Behörde eingeschaltet wurden und ob ein Protokoll erstellt wurde, den Ort, an dem die Schäden festgestellt werden können, die Versicherungen, die bei anderen Versicherern für dieselben Risiken abgeschlossen wurden. Er hat RMS8 Zugang zu dem Gerät gewähren. Im Falle einer Beteiligung motorbetriebener Landfahrzeuge (Sach- und/oder Personenschaden) hat er einen Unfallbericht auszufüllen und diesen ordnungsgemäß von den Fahrern unterzeichnet an RMS8 zu übermitteln. Im Falle eines Diebstahls hat er dies binnen 24 Stunden den Behörden zu melden und dabei die Kennung des Geräts, das Datum und die Umstände des Diebstahls anzugeben und die Originale innerhalb derselben Frist oder auf Verlangen an RMS8 zu übermitteln, wobei dieser für sein eigenes Tun verantwortlich ist.

Artikel 9: Rückgabe des Geräts

Nach Beendigung des möglicherweise durch gegenseitige Vereinbarung verlängerten Mietvertrags, gleich aus welchem Grund, ist der MIETER verpflichtet, den Abholtermin zwei Tage im Voraus zu bestätigen, damit der VERMIETER den Rücktransport des Geräts organisieren kann.

Das Gerät ist in tadellosem, gereinigten Zustand, gegebenenfalls vollgetankt, zurückzugeben. Andernfalls wird dem MIETER das Auftanken in Rechnung gestellt.

Bei Anfragen, die freitags oder am Vortag eines gesetzlichen Feiertags erfolgen, findet die Rücknahme des Geräts spätestens am ersten folgenden Werktag statt.

Der MIETER muss das Gerät für den VERMIETER an einem zugänglichen Ort bereithalten.

Der Rückgabenachweis der Mietsache, auf dem das Ende der Anmietung verzeichnet ist, wird vom VERMIETER erstellt. Darin wird insbesondere vermerkt:

- Tag und Uhrzeit der Rückgabe,

- für erforderlich erachtete Vorbehalte, insbesondere in Bezug auf den Zustand der Mietsache.

Nicht zurückgegebene oder als gestohlen oder verloren gegangen gemeldete Geräte oder Zubehör werden dem MIETER auf der Basis des Neuwerts nach Ablauf der im Mahnschreiben festgelegten Rückgabefrist in Rechnung gestellt.

Sollten an dem Gerät Instandsetzungsarbeiten infolge von Schäden erforderlich sein, für die der MIETER verantwortlich ist, kann der VERMIETER diese dem MIETER in Rechnung stellen, ohne dass ein gemeinsames Protokoll erforderlich ist.

Bei jeglichen Schäden, die am Gerät bei dessen Rückgabe entstehen, wird unwiderleglich davon ausgegangen, dass diese dem MIETER zuzurechnen sind, es sei denn bei der Anmietung wurde ein Vorbehalt angebracht.

Artikel 10: Preis

Der Mietpreis wird im Allgemeinen nach Zeiteinheiten berechnet, woran bei jeder Anmietung zu erinnern ist, da jede angefangene Zeiteinheit mit einem Tag berechnet wird.

Das Gerät wird für mindestens einen Tag angemietet. Die wöchentliche Mietdauer wird normalerweise nach Werktagen (von Montag bis Freitag) berechnet. Der MIETER hat den VERMIETER vorab schriftlich über eine Nutzung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag zu unterrichten, außer bei Geräten, bei denen der Preis in Kalendertagen angegeben ist.

Jede angebrochene Zeiteinheit ist zu zahlen. Bei jedem Gerät, das im Lager des VERMIETERS vor 8:00 Uhr zurückgegeben wird, endet der Mietvertrag am Vortag.

Der MIETER hat den VERMIETER schriftlich spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt von der Stornierung einer Gerätereservierung in Kenntnis zu setzen. Andernfalls wird dem MIETER die Miete eines Tages, eventuell zuzüglich der Kosten für den Hin- und Rücktransport, in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Änderung der ursprünglich vereinbarten Mietdauer kann der MIETER den ursprünglich vereinbarten Preis für den neuen Zeitraum ändern, wobei jede Verlängerung der Zustimmung des VERMIETERS bedarf.

Artikel 11: Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung netto in bar zu erfolgen.

Wird auch nur eine Rate nicht rechtzeitig bezahlt, so hat dies nach erfolgloser Inverzugsetzung die Beendigung des Vertrags gemäß Artikel 13 zur Folge.

Bei Abschluss des Mietvertrags wird vom MIETER eine auf der Grundlage der voraussichtlichen Mietdauer festgelegte Vorauszahlung verlangt sowie eine Kaution.

Bei Zahlungsverzug werden nach Ablauf der Frist Zinsen zum vertraglich vereinbarten Zinssatz von 10% fällig, ohne dass hierfür eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist.

Für Kunden, die Verbraucher sind, werden die Zinsen auf 2,5% pro Jahr herabgesetzt.

Der VERMIETER behält sich vor, auf den geschuldeten Betrag eine Entschädigung vom 10% bei einem Mindestbetrag von 50 € ohne Steuern als Vertragsstrafe für die Übergabe der Angelegenheit an die Rechtsabteilung aufzuschlagen, gegebenenfalls unbeschadet sämtlicher weiterer Unkosten.

Artikel 12: Kaution

Als Garantie der vertraglichen Verpflichtungen des MIETERS hinterlegt der MIETER bei Vertragsabschluss eine Kaution beim VERMIETER, es sei denn, im Tarif ist etwas anderes festgelegt.

Die Rückzahlung erfolgt erst, nachdem im Beisein beider Parteien festgestellt wurde, dass der MIETER tatsächlich sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem VERMIETER erfüllt hat. Der VERMIETER behält sich die Möglichkeit vor, die Kaution gegen sämtliche vom MIETER noch geschuldeten Beträge aufzurechnen.

Artikel 13: Kündigung

Falls der MIETER eine seiner Verpflichtungen, insbesondere die Rückgabe des Geräts oder die Nichtzahlung einer fälligen Rechnung, nicht erfüllt, ist RMS8 berechtigt, 24 Stunden nach erfolgloser Inverzugsetzung per eingeschriebenen Brief, den Vertrag fristlos aufgrund eines Verschuldens des MIETERS zu kündigen. In diesem Fall verlangt RMS8 die unverzügliche Rückgabe des Geräts, unbeschadet der für die fällige Mietdauer geschuldeten Beträge und insbesondere vorbehaltlich der Anwendung einer Tagespauschale in Höhe der Tagesmiete als Entschädigung wegen Gebrauchsunfähigkeit. Der MIETER  bleibt in jedem Fall haftbar für das Gerät und wird gemäß Artikel 1915 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Code civil belge) zu dessen Verwahrer.

Artikel 14: Verdrängung des VERMIETERS

Der MIETER untersagt sich, das Mietgerät zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

Der MIETER hat die VERMIETER unverzüglich darüber zu unterrichten, falls ein Dritter versucht, Rechte an dem Mietgerät in Form eines Anspruchs, eines Einspruchs oder einer Beschlagnahme geltend zu machen.

Der MIETER darf weder die auf dem Mietgerät angebrachten Eigentumsplaketten noch die vom VERMIETER angebrachten Beschriftungen entfernen oder verändern. Der VERMIETER darf ohne die Zustimmung des VERMIETERS keinerlei Beschriftungen oder Markierungen an dem Mietgerät anbringen.

Artikel 15: Betriebsausfall und Schaden

Direkte oder indirekte Betriebsausfälle, gleich welcher Ursache, werden in keinem Fall vom VERMIETER übernommen. Außerdem kann der VERMIETER keinerlei immaterielle und/oder indirekte Schäden aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Geräts oder irgendeines anderen Mangels des Geräts übernehmen, es sei denn bei Mietern, die Verbraucher sind, wobei der Nachweis des Vorhandenseins eines ausschließlich dem VERMIETER zuzurechnenden Mangels zu erbringen ist.

Artikel 16: Anwendbares Recht und Zuständigkeit der Gerichte

Der vorliegende Vertrag unterliegt belgischem Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Verviers. Für sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen mit einem Gewerbetreibenden ist das Handelsgericht am Geschäftssitz vom RMS8 zuständig, dem die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit übertragen, auch im Falle der Heranziehung eines Dritten oder mehrerer Beklagter. Sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen mit einem Verbraucher unterliegen den Rechtsvorschriften der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit.

Artikel 17: Kunden als Verbraucher

In allen Fällen, in denen die Kunden im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (Code de droit économique) als Verbraucher gelten;

  • Der Kunde hat immer die Möglichkeit, ein in Anwesenheit der Parteien erstelltes Protokoll über den Zustand des Geräts zum Zeitpunkt der Bereitstellung zu verlangen.
  • In den in Artikel 7 geregelten Fällen wird der Vertrag für die Dauer der Reparatur ausgesetzt, falls die Panne unbestreitbar nicht auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist.
  • Durch die mögliche Ungültigkeit einer Klausel aufgrund ihrer Missbräuchlichkeit werden die übrigen Klauseln der vorliegenden Bedingungen nicht berührt.
 

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